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Führerscheinantrag

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Das akruelle Thema das EUGH Urteil vom 26.06.2008

Lassen Sie sich von der Halbinterpretationen des neuen EUGH Urteils (26.06.2008), von den deutschen Behörden und der entsprechenden Medienlandschaft nicht irritieren.

Es geht das Gerücht um dass es aus ist mit dem Führerscheintourismus.

RICHTIG IST:

dass alle EU-Führerscheine ohne jegliche Einschränkungen gültig sind, wenn folgende Mindestvoraussetzungen erfüllt worden sind:

Wer ordnungsgemäß seinen Führerschein mit Wohnsitz bzw. Nebenwohnsitz in einem anderem EU-Land erworben hat und dies auf dem Führerschein ersichtlich ist, und wenn sowohl die Gesetze als auch Verwaltungsvorschriften des führerscheinausstellenden Landes eingehalten wurden und wer sich nach Erhalt des neuen Führerscheins nichts zu Schulden kommen lässt und somit den deutschen Behörden keinen Anlass gibt erneut Eignungsmängel auszusprechen.

Dies können Sie auch im Originalurteil unter den Punkten 81-86 nachlesen

-EU-FÜHRERSCHEIN SEIT 2004-

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